Was ist nach Hartz IV zumutbar?
"Lehnt ein Übersetzer, der arbeitslos ist,
eine zumutbare Arbeit ab, wird die Stütze gekappt."
Welche Arbeit kann jedoch einem arbeitslosen Übersetzer zugemutet werden?
Der Weg zu Hartz IV
In den letzten 30 Jahren wurden die Kriterien seitens der Regierung immer strenger gefasst.
1979 konnte ein arbeitsloser Übersetzer in den ersten Monaten seiner Arbeitslosigkeit
eine Stelle ablehnen, wenn sie zehn Prozent weniger Einkommen bedeuted hätte.
Ein erzwungener beruflicher Abstieg des Übersetzers galt damals noch als unzumutbar.
1982 wurden die Regelungen verschärft. Der zumutbare Verlust des Übersetzereinkommens
lag nun bei 20 Prozent, die zumutbare Pendelzeit zum Arbeitsplatz bei zweieinhalb Stunden.
Jedoch gab es einen "temporären Qualifikationsschutz": Ein diplomierter Übersetzer, Dolmetscher oder
Sprachmittler musste, wie alle anderen Akademiker, erst nach langer
Arbeitslosigkeit Billigjobs annehmen. Damit sollte nach Angaben deutscher
Tageszeitungen ein "Verdrängungswettbewerb von oben nach unten"
verhindert werden.
Hartz IV verschärft Konkurrenz um Spracharbeitsplätze
Seit 1997 müssen alle Übersetzer, die Bezieher von
Arbeitslosengeld sind, jedoch grundsätzlich jede Art von Arbeit annehmen.
Dabei müssen sie ab dem vierten Monat ihrer Arbeitslosigkeit bis zu 30
Prozent weniger Gehalt in Kauf nehmen. Außerdem müssen sie nachweisen,
dass sie sich um Arbeit bemühen. Dies bedeuted nach Angaben des BDÜ,
dass Übersetzer verstärkt mit Sekretär(inn)en und Assistent(inn)en um
Spracharbeitsplätze konkurrieren müssen.
Hartz IV - Umkehr der Beweislast
Die Hartz-Gesetze, die zum Teil schon jetzt oder ab 2005 gelten, verschärfen die Regeln weiter.
Singles müssen bundesweit umherziehen und auch Minijobs akzeptieren. Dazu
kommt die Umkehr der Beweislast: Im Streitfall muss nicht das Arbeitsamt
die Zumutbarkeit eines Jobs darlegen, sondern der arbeitslose Übersetzer.
Neue Berufsperspektiven
Neue Berufsperspektiven und weitere Informationen zu Hartz IV finden Sie
zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt).
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